Energiegenossenschaften sind als Beteiligungsform für Energieprojekte in Deutschland etabliert. Aus dem bürgerschaftlichen Engangement für die Region haben viele Genossenschaften heute eine optimale Basis für Wachstum geschaffen. Möchte eine Genossenschaft grössere Projekte realisieren, ist eine flexible Eigenkapitalschöpfung über Nachrangdarlehen sowie eine digitale Verwaltung sinnvoll.
Viele der Energiegenossenchaften in Deutschland haben heute neben PV auch Energiedienstleistungen oder Windprojekte im Fokus. Bei größeren und komplexeren Projekten steigen jedoch die Anforderungen an Professionalisierung und Kapital. Für Genossenschaften im Wachstum ist das Thema Professionalisierung und zusätzliche Finanzierungsquellen ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Die flexible Kapitalisierung und die Digitalisierung der Beteiligungsprozessen ist in Hinblick auf Mitgliedschaften und Projekte von großer Bedeutung.
Nachrangdarlehen als ideale Form der Eigenkapitalschöpfung für Projekte
Energiegenossenschaften bieten Mitgliedschaften meist zu Beiträgen zwischen 100 und 1.000 Euro an. Dies ermöglicht eine Beteiligung von vielen Bürgern und ist somit eine Basis für weiteres Wachstum und Folgeprojekte. Aufgrund der Besonderheiten des genossenschaftlichen Stimmrechts (Stimme unabhängig vom eingebrachten Kapital) besteht aber oft kein Anreiz, dass einzelne Mitglieder höhere Beträge in die Genossenschaften geben. Die Eigenkapitalfinanzierung über Nachrangdarlehen hat sich hier als ideale Beteiligungsform herausgestellt, denn
- Nachrangdarlehen von Mitgliedern an die Genossenschaft sind prospektfrei
- Den Nachrangdarlehensgebern kann eine feste taggenaue Verzinsung geboten werden
- Durch die Nachrangigkeit wird das Kapital als wirtschaftliches Eigenkapital angesehen und steht nicht im Konflikt (bezüglich des Ranges) mit ergänzenden Bankfinanzierungen.
Nachrangdarlehen sind hierbei von den Mitgliederdarlehen zu unterscheiden. Mitgliederdarlehen bieten weniger Flexibilität in der Finanzierung, da diese bezüglich des Betrages, des Volumens, des Ranges und des Zinses beschränkt sind und sind deswegen weitaus weniger geeignet, eine fortlaufende zusätzliche Finanzierungsquelle abzubilden.
Einwerbung und Verwaltung von Beteiligungen
Nachrangdarlehen dürfen nur von Mitgliedern der jeweiligen Genossenschaft geworben werden. Um die Kapitalgenerierung durch die Beteiligung vieler Mitglieder per Nachrangdarlehen zu gewährleisten und Aufwände aus genannten Gründen gering zu halten, sollte auf digitale Einwerbung gesetzt werden. Eine Online-Lösung ermöglicht die automatisierte Einwerbung und Verwaltung über standardisierte Prozesse sowie die Möglichkeit der Online-Zeichnung- und Selbstverwaltung der Beteiligten. Aufwände können so auf Dauer eliminiert werden.