Akzeptanz und Beteiligung vor Ort brauchen mehr als pauschale Geldgeschenke an Kommunen

Kommentar von Josef Baur (GF der eueco GmbH) zum Eckpunktepapier des BMWi vom 05. Mai 2020

Das Bundeswirtschaftsministerium hat Anfang Mai ein Eckpunktepapier vorgelegt, wie zukünftig die finanzielle Beteiligung von Kommunen und Bürgern am Betrieb von Windenergieanlagen geregelt werden soll.
Demnach ist vorgesehen, dass Projektierer zukünftig eine Schenkung an die Kommune entrichten müssen, in der neue Windparks entstehen. Optional sollen zudem vergünstigte Stromtarife die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger vor Ort erhöhen. Finanziert werden soll dies indirekt über die EEG-Umlage, indem die Aufwände als Teil der Projektkosten in Höhe von 0,2 Cent/kWh im Rahmen der per Ausschreibung ermittelten Förderhöhe aufgeschlagen werden können.

Der Vorschlag ist im Kern gut gemeint und weist in einige richtige Richtung. Denn es ist erwiesen, dass Bürgerinnen und Bürger wie auch kommunale Vertreter neue Windparks am Ortsrand vor allem dann unterstützen, wenn ein direkter wirtschaftlicher Nutzen vor Ort wahrgenommen wird. Der Ansatz, gesetzlich zu regeln einen Teil der Erträge aus der lokalen Windernte auch direkt vor Ort auszuschütten, ist insofern folgerichtig – und sollte im Prinzip auch für förderfreie Anlagen und andere Technologien jenseits des Windes gelten. Ebenso ist es sinnvoll, die Beteiligung verpflichtend zu regeln, um allen Betreibern der EE-Anlagen, die auf nachhaltige Akzeptanz vor Ort setzen (müssen), ein Level-Playing-Field zu ermöglichen.
Allerdings wirft der vorschlagende Weg dorthin Fragen auf und könnte zu gravierenden Fehlsteuerungen führen. Der Vorschlag wird zudem wenig zur nachhaltigen Steigerung der Akzeptanz in der Bevölkerung vor Ort beitragen. Akzeptanz wird dann gesteigert, wenn eine Vielzahl von Menschen mitgenommen werden. Über das vorliegende Modell ist dies aber nicht zu erreichen.

Problem 1: Die Kommune wird beschenkt, ohne dass das Geld zweckgebunden verwendet werden muss. Jedes Jahr soll die Kommune gemäß dem Vorschlag des BMWi einen pauschalen Betrag von – je nach Windertrag – rund 20.000 € pro Jahr erhalten. Dabei soll offen bleiben, was mit dem Geld gemacht wird. Sicherlich gibt es vorbildliche Kommunen, die eine hohe Anerkennung bei den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort haben und das Geld vorbildlich einsetzen würden. Allerdings ist die Regelung für die Bürger wenig transparent und könnte von Kritikern der Windanlagen als missbrauchsanfällig wahrgenommen werden: „Verabreden Projektierer und Bürgermeister Hinterzimmergeschäfte, lässt sich die Kommune kaufen,… ?“,. Wünschenswert wäre hier eine Regelung, die für die Bürger vor Ort nachvollziehbar und transparent ist.

Problem 2: Die Beteiligung der Bürger über vergünstigte Stromtarife wäre in diesem Modell nur optional umzusetzen. Aber was bedeutet das für die Praxis? Es ist zu befürchten, dass Projektierer von Windparks in Zukunft pragmatisch den einfachsten Weg wählen werden, um der neuen Pflicht nachzukommen. Dies ist aus organisatorischer Sicht mit Abstand die pauschale Schenkung an die Kommune. Hingegen wäre das Aufsetzen eines lokalen Stromtarifs, ggf. sogar unter Einbindung des lokalen Stadtwerks administrativ verhältnismäßig aufwendig. Jedes Jahr müsste dann neu ermittelt werden, ob die kritische Zahl von 80 Kunden vorhanden ist, oder ob vielleicht gerade eine Kündigung zu viel erfolgte. Und ist die Anzahl der Stromkunden zu hoch, deren vergünstigter Stromtarif ja quersubventioniert wird, verändert sich die Kalkulationsgrundlage zu Ungunsten der Projektierer. Ergo: In der perspektivischen Betrachtung wird sich dieser Weg der Bürgerbeteiligung kaum attraktiv rechnen – er wird zur Kür, die selten zur reellen Aufführung kommt. Bürgerbeteiligung sollte aber dringend zum Pflichtprogramm gehören, genauso wie die Kommunalbeteiligung. Mittelfristig braucht es zudem eine Lösung, die sich in der Reform der Netzentgelte widerspiegeln muss: Strom, der direkt vor Ort bezogen wird, sollte von den Entgelten befreit werden, die für Übertragungsnetze anfallen.

Problem 3: Finanzielle Bürgerbeteiligung soll gemäß dem Vorschlag im Eckpunktpapier überhaupt nicht berücksichtigt werden. Während diese Form der Beteiligung heute gängig ist, um Anlieger an den Erträgen teilhaben zu lassen, von vielen Einrichtungen der Länder befürwortet wird und in Mecklenburg-Vorpommern sogar verpflichtend ist, würde es bei der Umsetzung des BMWi-Vorschlags zukünftig immer unattraktiver für Projektierer werden, auf die finanzielle Beteiligung zu setzen. Viele Projektierer würden sich – möglicherweise sogar im Konsens mit den lokalen Genehmigungsbehörden – darauf ausruhen, die gesetzlich vorgeschriebene Kommunalbeteiligung umzusetzen, die ja auch noch über die EEG-Umlage gefördert wird. So käme es möglicherweise zur Kannibalisierung bisheriger Akzeptanzmaßnahmen. Geldgeschenke an die Kommune könnten indirekt die Aktivitäten von Projektierern bei der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern ausbremsen. Die neu zu schaffenden Regelungen müssen daher einen Mechanismus enthalten, auch die finanzielle Bürgerbeteiligung als obligatorischen Bestandteil Teil der lokalen Teilhabe ermöglichen.

> Der BMWI-Vorschlag für eine finanzielle Beteiligung von Kommunen und Bürgern am Betrieb von Windenergieanlagen ist gut gemeint, aber nicht gut gemacht. Er würde in der Praxis die lokale Teilhabe auf eine Kommunalbeteiligung beschränken. Damit wäre eine Chance zur Akzeptanzschaffung verschenkt.

Es wäre zudem weitaus sinnvoller, die Entscheidung bezüglich des gewählten Beteiligungsmodells nicht den Projektierern, sondern den Kommunen vor Ort zu überlassen. Kommunen wissen am besten, welches Beteiligungsmodell vor Ort am wirkungsvollsten ist, wie die gängige Praxis heute schon zeigt.

Der Prozess der Diskussion der BMWI-Vorschläge ist eröffnet. Es sollten nun dringend Änderungen vorgenommen werden, bevor dieser Ansatz nach der Sommerpause zum Gesetz werden soll. Denn Akzeptanz und Beteiligung vor Ort brauchen mehr als pauschale Geldgeschenke an die Kommune.

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