Gesetzliche Änderungen für KG-Beteiligungen stärken digitale Bürgerbeteiligung

Ein Jahr ist das Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes inkraft. Im Bereich der Erneuerbaren hat es v.a. Auswirkungen auf die Praxis von Bürgerwindparks mit sich gebracht. Denn für die Emission von KG-Anteilen wurde u.a. die Einbindung eines sog. Finanzanlagenvermittlers notwendig. Damit wurde der Direktvertrieb von KG-Anteilen unterbunden. Jetzt rücken langsam die ersten Projekte in die Vertriebs- bzw. Einwerbephase, da sich die zugehörigen Verkaufsprospekte kurz vor Gestattung bei der BaFin befinden. Wer unter den Emittenten die Beteiligungsprozesse bereits digital organisiert, kann die Vermittleranforderung auf diesem Wege standardisiert einbinden. Ein klares Plus für die Organisation der Bürgerbeteiligung, die schließlich über die Laufzeit der Windparks in den nächsten 20 Jahren mit wenig Aufwand funktionieren muss.


Viele Bürgerwindparks unterliegen der Vermittlerpflicht  

Zu den wesentlichen Änderungen im Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) gehört seit August 2021 die sogenannte „Vermittlerpflicht“. So regelt der Paragraf § 5b Abs. 3 des VermAnlG, dass eine Anlagevermittlung - oder beratung zur emissionsbegleitenden Pflicht wird. Dies betrifft vor allem Bürgerwindparks, die als Kommanditgesellschaften organisiert sind. Die Anlagenvermittlung kann die KG-Emission in vielen Fällen verteuern. Daher lohnt sich der Einsatz einer digitalen Beteiligungslösung, um die Kosten und Aufwände zu minimieren.

Die Finanzanlagenvermittlung ist bereits seit Jahren bei prospektbefreiten Schwarmfinanzierungen erforderlich. Da nun KG-Emissionen auch den Vermittler benötigen, ist es ratsam, diesen auch digital einzubinden. Das hat klare Vorteile: Die Einbindung der Vermittlerrolle auf digitalem Wege ist gelebter Standard. Bei der Einwerbung und Verwaltung der Beteiligungen sollte grundsätzlich in die Zukunft gedacht werden. An einer Automatisierung und damit der digitalen Unterstützung der Bürgerbeteiligung gibt es schon jetzt kein Vorbeikommen mehr. Zudem steht für Bürgerwindparks Vertrauen und Transparenz an erster Stelle. Daher sollte der Vermittler unter der den Menschen vor Ort bekannten Marke agieren können. Das alles ist auf digitalem Wege möglich.

„Für etliche Bürgerwindparks stehen bald neue Projekte an. So muss entschieden werden, wie die Einwerbung des Kapitals und damit der Vertrieb geregelt wird. Mit unseren digitalen Beteiligungsplattformen bieten wir seit zehn Jahren eine einfache und günstige Möglichkeit der Beteiligungseinwerbung- und verwaltung. Zudem ermöglichen wir als Teil des Pakets auch die Vermittlerrolle. Die gesetzlichen Änderungen kann man nun zum Anlass nehmen, über eine digitalisierte Plattformlösung nachzudenken. So können Sie aus der neuen „Vermittlerpflicht“ gleich ihre Verwaltungsprozesse automatisieren und zudem pro Projekt entscheiden, ob eine prospektfreie- oder behaftete Emission angeboten wird“, sagt Josef Baur, Gründer und Geschäftsführer von eueco.