Neue Regelung erweitert Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung bei Energieprojekten
In der aktiven Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger liegt einer der Schlüssel für den Erfolg der Energiewende. Durch eine neue Regelung werden Schwarmfinanzierungen nun erheblich erleichtert. Das wird auch der Energie- und Verkehrswende zugutekommen. Für Entwickler von Energieprojekten wird die Einwerbung von Bürgerkapital erleichtert und die Schwarmfinanzierung somit zu einem attraktiven Instrument der Beteiligung.
Am 9. Mai 2019 hat der Bundestag Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für Schwarmfinanzierungen auf den Weg gebracht, die die Eigenkapital-Finanzierung über Bürgerbeteiligung deutlich vereinfachen wird. Der angepasste §2a des Vermögenanlagengesetzes (VermAnlG) wird voraussichtlich in den kommenden Wochen in Kraft treten.
„Schwarmfinanzierungen sind heute schon ein beliebtes Instrument der Ausgestaltung von Bürgerfinanzierungen, da sie auch prospektfrei umgesetzt werden können. Zukünftig wird diese Form der digitalen Bürgerbeteiligung noch attraktiver“ sagt Josef Baur, Gründer und Geschäftsführer von eueco. „Gerade für Energieversorger und Projektierer von Wind- und Solarparks, aber auch für die Umsetzung von Mobilitäts- und umfangreicheren Mieterstromkonzepten bringt das neue Gesetz äußerst positive Effekte mit sich“.
Prospektfreie Schwarmfinanzierungen werden einfacher
So wird die Möglichkeit prospektfreier Emissionen pro Gesellschaft vom Gesetzgeber von 2,5 Mio. EUR auf 6 Mio. EUR erhöht. Die Einzelanlagemöglichkeit für Privatpersonen steigt von bisher 10.000 EUR auf maximal 25.000 EUR. Die in der Schwarmfinanzierungsausnahme bedachten Vermögensanlagen wie partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen und sonstigen Anlagen werden auf Genussrechte ausgedehnt. Nicht vollständig platzierte bzw. getilgte Vermögensanlagen fließen zudem nicht in die Berechnung des Schwellenwerts ein. Insgesamt werden Schwarmfinanzierungen vom Gesetzgeber damit deutlich stärker privilegiert. Dabei gilt nach wie vor: Prospektfreie Schwarmfinanzierungen müssen im Wege der Anlagevermittlung stets über eine elektronische Plattform realisiert werden.
eueco sieht die Änderungen der Betragsgrenzen für Schwarmfinanzierungen als weiteren Impuls für prospektfreie Beteiligungsmodelle. „Als Enabler digitaler Bürgerbeteiligungen wissen wir, dass die neuen Regelungen unseren Kunden unmittelbar zugutekommen werden. Bisher wurden Schwarmfinanzierungen bereits stark von Projektieren und Energieversorgern nachgefragt. Die teure und langwierige Erstellung eines Verkaufsprospekts konnte damit vermieden werden. Dennoch waren die Betragsgrenzen aus Sicht der Emittenten wie auch der der Investoren oftmals zu niedrig".
Die neue Schwelle von 6 Mio. EUR wird die Nutzung prospektbefreiter Beteiligungsformen zusätzlich steigern. Den Einzelinvestoren kann mit der neuen Anlageschwelle von 25.000 EUR dem häufigen Wunsch nach höheren Beteiligungssummen in Zukunft optimal entsprochen werden. Damit verbunden ist die unkomplizierte Emission über eine elektronische Beteiligungsplattform. Im Gegensatz zu klassischen, papierbasierten Angeboten können Emissionskosten erheblich reduziert werden.
Letztlich ist so nicht nur der Beteiligungsprozess sehr einfach, sondern es gibt darüber hinaus auch spezielle Fördermöglichkeiten für digitale Bürgerbeteiligungen. „Für die Akzeptanz und Umsetzung der Energiewende ist das eine gute Nachricht“, sagt Josef Baur.
Link ECOreporter
Link EUWID Neue Energie
Link pv magazine
Anmerkung: Seit 16. Juli 2019 sind die Änderungen des §2a des Vermögensanlagengesetzes in Kraft: Link zum Bundesgesetzblatt