Prospektfreie Schwarmfinanzierung - einfach gemacht
Eine Schwarmfinanzierung (engl. Crowdfunding) ist eine einfache Möglichkeit, ohne Verkaufsprospekt Bürgerbeteiligungen anzubieten. Für viele Initiatoren von Bürgerbeteiligungen steht im Vordergrund, Bürgerbeteiligung möglichst flexibel und mit überschaubarem zeitlichen und finanziellen Aufwand zu realisieren. Genau das kann Schwarmfinanzierung leisten.
Schwarmfinanzierungen basieren auf der Beteiligungsform Nachrangdarlehen bzw. partiarisches Darlehen. Die Befreiung von der Prospektpflicht ist dann gegeben, wenn einige wenige Rahmenbedingungen eingehalten werden:
Die seit Mitte 2015 geltenden Rahmenbedingungen der Schwarmfinanzierung wurden im letzten Jahr durch uns und unsere Kunden mehrfach erfolgreich umgesetzt.
Welche Erfahrungen gibt es?
Die Nachfrage nach prospektfreien Bürgerbeteiligungen ist sowohl im Bereich Energieversorger als auch bei Projektierern und anderen Unternehmen hoch. Bis heute haben wir eine Vielzahl von Schwarmfinanzierungen begleitet und über unser Produkt regiocap® im Design unserer Kunden eingerichtet.
Die genannten gesetzlichen Rahmenbedingungen stellen keine nennenswerten Hürden dar. Mit unserem flexiblen Ansatz zur Realisierung Ihrer eigenen Schwarmfinanzierungsplattform profitieren Sie von unserer Erfahrung und können ohne hohe Aufwände prospektfreie Beteiligungen anbieten.
Wenn Sie mehr über erfolgreiche Projekte mit Schwarmfinanzierung wissen wollen oder die Möglichkeiten für Ihr Unternehmen beleuchten möchten, sprechen Sie uns einfach unverbindlich an! Nehmen Sie dazu einfach Kontakt mit uns auf: info@eueco.de oder 089 - 21 55 11 820.
Schwarmfinanzierungen basieren auf der Beteiligungsform Nachrangdarlehen bzw. partiarisches Darlehen. Die Befreiung von der Prospektpflicht ist dann gegeben, wenn einige wenige Rahmenbedingungen eingehalten werden:
- Einwerbung über eine elektronische Plattform
- Einbindung Anlagevermittlung nach §34 f GewO
- Einhaltung bestimmter Betragsgrenzen (max. 2,5 Mio. EUR pro Emittent und max. 10.000 EUR Beteiligung pro Privatperson)
Die seit Mitte 2015 geltenden Rahmenbedingungen der Schwarmfinanzierung wurden im letzten Jahr durch uns und unsere Kunden mehrfach erfolgreich umgesetzt.
Welche Erfahrungen gibt es?
Die Nachfrage nach prospektfreien Bürgerbeteiligungen ist sowohl im Bereich Energieversorger als auch bei Projektierern und anderen Unternehmen hoch. Bis heute haben wir eine Vielzahl von Schwarmfinanzierungen begleitet und über unser Produkt regiocap® im Design unserer Kunden eingerichtet.
Die genannten gesetzlichen Rahmenbedingungen stellen keine nennenswerten Hürden dar. Mit unserem flexiblen Ansatz zur Realisierung Ihrer eigenen Schwarmfinanzierungsplattform profitieren Sie von unserer Erfahrung und können ohne hohe Aufwände prospektfreie Beteiligungen anbieten.
Wenn Sie mehr über erfolgreiche Projekte mit Schwarmfinanzierung wissen wollen oder die Möglichkeiten für Ihr Unternehmen beleuchten möchten, sprechen Sie uns einfach unverbindlich an! Nehmen Sie dazu einfach Kontakt mit uns auf: info@eueco.de oder 089 - 21 55 11 820.
Anmerkung:
Am 9. Mai 2019 hat der Bundestag Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für Schwarmfinanzierungen auf den Weg gebracht (u.a. die Möglichkeit prospektfreier Emissionen pro Gesellschaft von 6 Mio. EUR und die Einzelanlagemöglichkeit für Privatpersonen bis maximal 25.000 EUR), die am 16. Juli 2019 in Kraft getreten sind. Mehr dazu in unserem Beitrag.