Q1 | 2024

Bürgerbeteiligung kompakt

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Bürgerbeteiligung in Politik und Gesellschaft
Entwicklung Gesetzesinitiativen Bürgerbeteiligung

Wir starten in ein neues Jahr 2024, in dem das Thema Bürgerbeteiligung an der Energiewende offenbar weiter eine wichtige Rolle spielen wird. In Berlin ist die Debatte über eine bundesweit greifende Regelung zu Beteiligung an Wind- und Solaranlagen entfacht. Das zuständige Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima (BMWK) zeigt sich in dem Punkt nachdenklich, aber noch skeptisch.             

Dabei zeigen aktuelle Studien die Mehrwerte auf. Eine vom BMWK-geförderte Fallstudie „Digitale, finanzielle Bürger*innenbeteiligung in der Energiewende“ kommt zu dem Schluss, dass Bürger*innen mit ihrer Beteiligung einen relevanten Beitrag zur Energiewende leisten und dass aus Betroffenen Profiteure werden können. Zugleich zeigt die aktuelle Akzeptanz-Studie der AEE, dass neben der finanziellen Teilhabe auch der direkte Strombezug eine wichtige Rolle bei der Beteiligung spielt.              

Druck kommt weiter aus den Ländern. So wurde in Sachsen-Anhalt ein neues Gesetz vorgelegt. In Sachsen hat die oppositionelle Linksfraktion ein „Erneuerbare-Energien-Beteiligungsgesetz“ entworfen. Wer Windenergieanlagen oder Photovoltaik-Freiflächenanlage betreibt, soll dazu verpflichtet werden, die Standortgemeinden und deren Bevölkerung finanziell am Ertrag zu beteiligen. In NRW ist das Bürgerenergiegesetz mit weitreichenden Vorgaben zum Jahresbeginn in Kraft getreten.              

Aber auch die Energieverbände bringen sich immer lauter ein. So haben das Bündnis Bürgerenergie und der Genossenschaftsverband DGRV im Januar ein IKEM-Gutachten und ein Positionspapier vorgelegt, das eine bundesweite Beteiligungspflicht vorschlägt. Der Windverband BWE hat sich im Dezember 2023 mit einem Vorschlag eingebracht und warnt vor einem Flickenteppich. VKU und BDEW haben im Zuge der Haushaltskrise auf die Potenziale von privatem Kapitel hingewiesen und explizit die freiwillige Bürgerbeteiligung als Lösung beschrieben.              

Kurzum, wir beobachten eine weiter hohe Dynamik zum Thema der Bürgerbeteiligung. Aber auch im Markt tut sich einiges…

Bürgerbeteiligung im Markt
Digitale finanzielle Bürgerbeteiligung an der Energiewende
Vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen wie der Verankerung von Länderregelungen zur Bürgerbeteiligung macht es Sinn, den Blick in die Beteiligungspraxis bei Erneuerbaren Energien zu werfen: Der Fallstudienbericht "Digitale, finanzielle Bürger*innenbeteiligung in der Energiewende" untersucht insb. das Thema der finanziellen Bürgerbeteiligung über Schwarmfinanzierungen. Denn diese sind in der Praxis äußerst weit verbreitet, aber in der Literatur noch nicht entsprechend berücksichtigt. Das Gesamtergebnis der wissenschaftliche Arbeit zeigt:         

Es besteht die Notwendigkeit, das Thema Bürgerbeteiligung bei jedem einzelnen Projekt an die lokal spezifischen Gegebenheiten anzupassen. So müssen „alltagstaugliche sozio-materielle Relationen zwischen Anlagen und Anwohnenden“ etabliert werden. Die Verknüpfung nehmen digitale Beteiligungsplattformen ein. Diese als „räumlich- ästhetische" bezeichnete Relation wird aber auch mit einer „finanziellen Relation“ verbunden. Beide Relationen zusammen ermöglichen eine veränderte Bewertung des Anlagenbaus durch die Menschen vor Ort. Demnach zeigt die Forschung, wie (finanzielle) Bürgerbeteiligung über digitale Plattformen die Energiewende als neue Form unterstützen und „Betroffene nicht mehr automatisch als Leidtragende des EE-Ausbaus wahrgenommen werden, sondern als Interessenvertreter*innen, die ebenfalls von der Energiewende profitieren können“. Dies deckt sich gut mit unserer Markterfahrung.         

Hier geht es zur Studie:
Bürgerbeteiligungsprojekte
Neue Plattformen und Beteiligungsprojekte


Ein Auszug neuer Projekte/Plattformen:                                           
 
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